Patent – Frau & Mann – Möbel

Bei der Erfindung vom Bürostuhl-Experte.com
Gernot-M. Steifensand aus der SITWELL® STEIFENSAND AG
geht es um einen Ablagemöbelsatz.

Das Patent besteht aus einer ersten Gattung (A) von Möbeln (11, 12) und einer zweiten Gattung (B) von Möbeln, wobei die Möbel beider Gattungen (A) und (B) als Ablagemöbel zur Ablage eines oder mehrerer Gegenstände ausgebildet sind, insbesondere in Gestalt eines Tisches oder Schrankes, und jeweils wenigstens eine eben ausgebildete, im Wesentlichen horizontal angeordnete Ablagefläche (13) umfassen, sowie wenigstens eine Trageinrichtung (15) zur Abstützung der wenigstens einen Ablagefläche (13), dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Ablagefläche (13) und/oder die wenigstens eine Trageinrichtung (15) der Möbel der ersten Gattung (A) von dem Möbeln der zweiten Gattung (B) sich dadurch unterscheiden, dass die der Möbel der ersten Gattung (A) auf die physischen Nutzungsbedürfnisse eines männlichen Benutzers und die der Möbel der zweiten Gattung (B) auf die physischen Nutzungsbedürfnisse eines weiblichen Benutzers ausgelegt ist.

Recherchierbarer Text DE102007033022A1 für
das Gattungspatent Büromöbel für Männer und Frauen

DE 102007033022 A1
Anmeldeland: DE
Anmeldenummer: 102007033022
Anmeldedatum: 16.07.2007
Veröffentlichungsdatum: 22.01.2009
Hauptklasse: A47B 96/00(2006.01,A)
Nebenklasse: A47B 13/00(2006.01,A)
Nebenklasse: A47B 63/00(2006.01,A)
MCD-Hauptklasse: A47B 96/00(2006.01,A)
MCD-Nebenklasse: A47B 13/00(2006.01,A)
MCD-Nebenklasse: A47B 63/00(2006.01,A)
CPC: A47B 13/00
CPC: A47B 47/0066
CPC: A47B 47/0075
ECLA: A47B 13/00
ECLA: A47B 47/00 N
ECLA: A47B 47/00 Q
Entgegenhaltung (PL): DE 000010117602 C1
Entgegenhaltung (NPL):de.Wikipedia.org
Erfinder: Steifensand, Gernot M., 90530 Wendelstein, DE
Anmelder: Steifensand, Gernot M., 90530 Wendelstein, DE
[EN]Storage furniture set e.g. table set, for storing objects in office, has two types of furniture
designed for physical usage requirement of male and female users, respectively, and support
device supporting storage surface


[DE]Mann/Frau Möbel – Ablagemöbelsatz
[EN]The set has two types (A, B) of furniture (11, 12) designed as storage furniture for storing multiple objects, where the furniture are designed in the
form of a table or a cabinet. A horizontally arranged storage surface (13) and/or a support device (15) of the furniture type (A) differs from the furniture
type (B) in such a manner that the furniture type (A) is designed for physical usage requirement of a male user, and the furniture type (B) is designed for
physical usage requirement of a female user. The support device supports the horizontally arranged storage surface.
[DE]Ablagemöbelsatz, bestehend aus einer ersten Gattung (A) von Möbeln (11, 12) und einer zweiten Gattung (B) von Möbeln, wobei die Möbel
beider Gattungen (A) und (B) als Ablagemöbel zur Ablage eines oder mehrerer Gegenstände ausgebildet sind, insbesondere in Gestalt eines Tisches
oder Schrankes, und jeweils wenigstens eine eben ausgebildete, im Wesentlichen horizontal angeordnete Ablagefläche (13) umfassen, sowie
wenigstens eine Trageinrichtung (15) zur Abstützung der wenigstens einen Ablagefläche (13), dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine
Ablagefläche (13) und/oder die wenigstens eine Trageinrichtung (15) der Möbel der ersten Gattung (A) von dem Möbeln der zweiten Gattung (B) sich
dadurch unterscheiden, dass die der Möbel der ersten Gattung (A) auf die physischen Nutzungsbedürfnisse eines männlichen Benutzers und die der
Möbel der zweiten Gattung (B) auf die physischen Nutzungsbedürfnisse eines weiblichen Benutzers ausgelegt ist.
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[0001] Die Erfindung betrifft einen Ablagemöbelsatz, bestehend aus Ablagemöbeln erster Gattung (A) sowie Ablagemöbeln zweiter Gattung (B),
wobei die Ablagemöbel jeweils zur Ablage einer oder mehrerer Gegenstände ausgebildet sind und jeweils wenigstens eine eben ausgebildete,
im Wesentliche horizontal angeordneten Ablagefläche umfassen sowie wenigstens eine Trageinrichtung zur Abstützung der wenigstens einen
Ablagefläche.
[0002] Ablagemöbel können in vielerlei Gestalt Ausführung linden. Unter Ablagemöbel zu rechnen sind beispielsweise Tische, Schränke, Regale und
Ständer, die alle an einer Vielzahl von verschiedenen Verwendungsorten eingesetzt werden können. Allgemein sind darunter all solche Möble gefasst,
welche eine Ablagefunktion aufweisen können. Ferner kommen Büroräume als typische Verwendungsorte in Betracht, jedoch können Verwendungsorte
auch sonstige geschlossene wie offene Orte sein, in welchen die Benutzung von Ablagemöbeln erfordert ist oder ermöglicht werden kann. Bei den
Ablagemöbeln handelt es sich also in erster Linie um Nutzmöbel, welche die Ablage von einem oder mehreren Gegenstände ermöglichen sollen.
Jedoch schließt eine Nutzfunktion der Ablagemöbel nicht aus, dass die Möbel nicht auch Design- und Dekorelemente aufweisen können, welche nur
eine eingeschränkte Nutzfunktion oder überhaupt keine Nutzfunktion besitzen. Die abzulegenden Gegenstände betreffen überdies Gegenstände,
welche von einem Benutzer direkt oder indirekt gehandhabt werden können.
[0003] Wird in dem folgenden Beschreibungstext von Möbeln im allgemeinen nicht spezifischen Sinne gesprochen, so handelt es sich, wenn nicht
explizit anders darauf hingewiesen, um Ablagemöbel im erfindungsgemäßen Sinne.
[0004] Dem Stand der Technik sind Ablagemöbel in Form von Tischen, Schränken, Regalen, Ständern und dergleichen in verschiedenen
konstruktiven Ausführungsformen bereits seit langer Zeit bekannt. Diese dem Stand der Technik bekannten Ablagemöbel sind jedoch stets nur den
Nutzungsbedürfnissen eines nicht weiter definierten Benutzers angepasst und können damit nicht speziellen Nutzungsbedürfnissen eines Benutzers
Rechnung tragen. Zwar können Ablagemöbel individuell gefertigt werden und so den Nutzungsbedürfnissen eines einzigen Benutzers angepasst
werden, doch dies lässt sich nur unter großem Kostenaufwand erreichen. Auch verstellbare Ablagemöbel, wie etwa höhenverstellbare Tische oder
Schränke, deren Ablageflächen höhenverstellbar angeordnet sind, sind dem Stand der Technik bekannt. Dennoch ist diese Höhenverstellung nur über
einen beschränkten Bereich möglich, welcher wiederum nur auf einen Durchschnittbenutzer ausgelegt ist.
[0005] Dass es bei einer derartig eingeschränkten Ausführungsform eines herkömmlichen Ablagemöbels durchaus zu verminderter Nutzbarkeit
und damit zu nicht optimal wahrgenommenen Nutzfunktionen durch den konkreten Benutzer kommt, ist die natürliche Folge. Aber nicht nur eine
suboptimale Wahrnehmung der Nutzfunktion der Ablagemöbel kann sich dadurch ergeben, sondern mit einer Beeinträchtigung der Wahrnehmung der
Nutzfunktion sind auch körperliche und gesundheitliche Nachteile für den Benutzer selbst möglicherweise die Folge. Sind Nutzmöbel etwa nicht auf
die physischen Nutzungsbedürfnisse eines Benutzers angepasst, so kann es durchaus zu ergonomischen Beeinträchtigungen kommen, welche, über
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längeren Zeitraum hin erfahren, zu gesundheitlichen Folgeerscheinungen beim Benutzer führen können. Physische Beeinträchtigungen können, wie
weithin erwiesen, sich auf das ganzheitliche persönliche Wohlbefinden auswirken und folglich auch auf die psychische Verfassung des Benutzers. Aus
einer Beeinträchtigung des psychischen Wohlbefindens kann sich wiederum in direkter Folge eine unerwünschte Abnahme der körperliche Leistungsund Arbeitsfähigkeit ergeben, die es zu vermeiden gilt.
[0006] Die Herstellung von Ablagemöbeln ist normalerweise hauptsächlich nur ökonomischen Überlegungen unterworfen, welche sich im
Allgemeinen an einem Durchschnittsbenutzer orientieren, dessen Nutzbedürfnisse im Normalfall nicht näher analysiert und verstanden werden.
[0007] Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es also, einen Ablagemöbelsatz bereitzustellen, welcher sich besser an die individuellen
physischen Benutzungsbedürfnisse eines Benutzer anpasst und damit die sich bei Benutzung der Ablagemöbel ergebenden Nachteile zu reduzieren
oder gar zu verhindern vermag. Die betreffenden Nachteile können in einer suboptimalen Wahrnehmung der Benutzungsfunktion liegen, können aber
auch die persönlichen Nachteile betreffen, welche der Benutzer während des Benutzungsvorganges erfährt.
[0008] Diese Aufgabe wird gelöst mit einem Ablagemöbelsatz nach den Merkmalen des Patentanspruchs 1. Die nachgeordneten abhängigen
Patentansprüche beschreiben dabei weitere erfindungsgemäße Ausführungen, welche zusätzliche und weiterführende Ansätze zur Lösung der
Erfindungsaufgabe bieten.
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[0009] Der erfindungsgemäße Möbelsatz, bestehend aus einem Satz von Ablagemöbel zweier Gattungen (A) und (B), versucht im Gegensatz dazu
eine Hinwendung zu verstärkt individuellen Benutzungsbedürfnissen zu verwirklichen, ohne jedoch wirtschaftliche Erwägungen außer Acht lassen
zu müssen. Im Gegenteil, es sollten sich nach den Marktprinzipien sogar ökonomische Vorteile aus derartigen Konstruktionen ergeben, wenn die
Benutzungsbedürfnisse des Einzelnen stärker in die konkrete Ausfertigung der Möbel mit berücksichtigt werden.
[0010] Der Kerngedanke der Ausführung des vorliegenden Ablagemöbelsatzes besteht darin, dass der Ablagemöbelsatz aus einer ersten Gattung
(A) von Möbeln und einer zweiten Gattung (B) von Möbeln besteht, wobei die Möbel beider Gattungen (A) und (B) als Ablagemöbel zur Ablage
eines oder mehrerer Gegenstände ausgebildet sind, insbesondere in Gestalt eines Tisches oder Schrankes, und jeweils eine eben ausgebildete,
im Wesentlichen horizontal angeordnete Ablagefläche umfassen, sowie wenigstens eine Trageinrichtung zur Abstützung der wenigstens einen
Ablagefläche, wobei sich der Ablagemöbelsatz weiterhin dadurch auszeichnet, dass die mindestens eine Ablagefläche und/oder die wenigstens eine
Trageinrichtung der Möbel der ersten Gattung (A) von den Möbeln der zweiten Gattung (B) sich dadurch unterscheiden, dass die der Möbel der ersten
Gattung (A) auf die physischen Nutzungsbedürfnisse eines männlichen Benutzers und die der Möbel der zweiten Gattung (B) auf die physischen
Nutzungsbedürfnisse eines weiblichen Benutzers ausgelegt sind.
[0011] Der Ablagemöbelsatz zeichnet sich also dadurch aus, dass er dem Benutzer ermöglicht, geschlechtsspezifische Benutzungshindernisse oder
Benutzungsnachteile zu reduzieren oder sogar vollkommen auszuschließen, welche sich daraus ergeben, dass ein benutztes Ablagemöbel lediglich auf
einen geschlechtsunspezifischen Durchschnittsbenutzer ausgelegt wurde. Durch eine geschlechtsspezifische Konstruktion von Ablagemöbeln und ihrer
entsprechenden Benutzung können Benutzer etwa ergonomischer und geschlechtsgerechter arbeiten. Entsprechend kann das Benutzungsverhalten
und die Benutzungseffizienz erhöht werden, wenn ein Ablagemöbel von einem Benutzer verwendet wird, welches entsprechend auf den Benutzer
geschlechtsspezifisch abgestimmt wurde.
[0012] Aus der DE 101 17 602 C1 ist bereits bekannt, einen Satz unterschiedlicher Bürostühle bereit zu stellen, wobei der Bürostuhlsatz eine erste
Gattung von Bürostühlen umfasst, bei der die Sitzfläche an die männliche Anatomie angepasst ist, sowie eine zweite Gattung von Bürostühlen, bei
der die Sitzfläche an die weibliche Anatomie angepasst ist. Während dort also im Prinzip gelehrt wird, zwei Gattungen von geschlechtsspezifisch
ausgebildeten Sitzflächen bei Bürostühlen vorzusehen, befasst sich die vorliegende Erfindung mit Ablagemöbeln und zeigt einen Lösungsweg auf, auch
diese geschlechtsspezifisch auszubilden.
[0013] Die Bereitstellung eines Ablagemöbelsatzes, umfassend geschlechtsspezifische Ablagemöbel, kann das ergonomische Benutzen und
Arbeiten fördern, was zur Gesundheitserhaltung oder sogar zur Gesundheitsverbesserung beim Benutzer beizutragen vermag. Neben möglichen
Gesundheitsschäden, welche sich etwa durch die langfristige Benutzung geschlechtsspezifisch ungünstiger Ablagemöbel ergeben kann, ist zusätzlich
bei Benutzung ungeeigneter Ablagemöbel auch die körperliche Verletzung des Benutzers, vornehmlich durch Stoßen an dem Ablagemöbel, bei
der Beurteilung aller Gesundheitsrisiken zu berücksichtigen. Durch Berücksichtigung solcher unmittelbarer Verletzungsrisiken, kann somit das
Benutzungsrisiko eines entsprechend konstruierten Ablagemöbels ebenso erheblich reduziert werden.
[0014] Die Benutzung von Ablagemöbel erfordert stets eine Interaktion von Benutzer und Möbel, welche mehr oder minder vorteilhaft vorgenommen
werden kann. Eine vorteilhaft Benutzung in diesem Sinn kann sich auf eine zeitlich vorteilhafte Benutzung beziehen, d. h. der oder die Benutzer
vermögen den Nutzvorgang zeitlich optimal kurz zu halten. Eine vorteilhafte Benutzung kann sich aber auch auf eine räumlich optimale Nutzung
beziehen, welche etwa dem oder den Benutzern erlaubt, den zur Verfügung stehenden Platz für den Benutzungsvorgang optimal entsprechend ihrer
Fähigkeiten oder ihrer Veranlagung auszunutzen. Eine vorteilhaft Benutzung kann sich ferner auch auf für den Benutzer oder die Benutzer vorteilhafte,
vornehmlich körperliche Konsequenzen beziehen, welche etwa dem Benutzer einen ergonomischen und spezifisch angepassten Benutzungsvorgang
ermöglicht, so dass keine oder keine gravierenden, körperliche beeinträchtigenden Folgen befürchtet werden müssen.
[0015] Persönliche Nachteile für den Benutzer können sich aus einer Reihe von Nutzungsaspekten und ausgeübten Nutzungsfunktionen ergeben.
Wie etwa durch eine falsche Sitzhaltung gesundheitliche Schäden zu befürchten sind, so sind auch durch eine nicht vorteilhafte Arbeitshaltung bei
Benutzung von Ablagemöbeln Gesundheitsschäden zu befürchten. Verwendet ein Benutzer etwa einen Tisch, welcher für ihn oder für sie nicht
höhenangepasst wurde, so kann es bei Benutzung über entsprechende Zeiträume zu körperlichen Beeinträchtigungen wie Verspannungen, Schmerzen
oder im Extremfall orthopädischen Missbildungen im Wir
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belsäulenbereich kommen. Ferner mögen Benutzer etwa über längere Zeiträume nicht auf sie höhenangepasste Regale verwenden, z. B. in Archiven,
Bibliotheken, Lagerräumen, Küchen, Labors und dergleichen Örtlichkeiten, so kann es bei ergonomisch falscher Regalbenutzung durchaus ebenso
zu Schmerzen im Wirbelsäulenbereich kommen, welche möglicherweise sogar dazu führen, dass Arbeitsausfälle mit weitaus schwerwiegenderen
Konsequenzen die Folge sind. Solche Arbeitsausfälle können sich aber auch aus unmittelbaren Verletzungen ergeben, wenn z. B. ein Ablagemöbel
nicht auf die Größe, etwa die Armlänge, oder andere körperliche Erfordernisse des Benutzers eingestellt wurde.
[0016] Die geschlechtsspezifischen Benutzungsbedürfnisse von männlichen und weiblichen Benutzern ergeben sich aus einer Anzahl von
körperlichen Faktoren, zudem aber auch aus unterschiedlichen geschlechtstypischen Arbeits- und Benutzungsgewohnheiten. Zunächst ist anzumerken,
dass die mittlere Körpergröße von Mann und Frau deutlich unterschiedlich ist, wobei die mittlere Körpergröße eines Mannes über der einer Frau liegt.
Aus diesem Unterschied ergeben sich bereits abweichende geschlechtsspezifische Anforderungen bezüglich der Nutzhöhe des Ablagemöbels, speziell
der wenigstens einen Ablagefläche und/oder wenigstens einen Trageinrichtung beider Gattungen (A) und (B) von Ablagemöbeln. Beispielsweise weisen
Männer im Durchschnitt eine längere absolute Armlänge auf als Frauen, was Konsequenzen haben kann bezüglich der Anforderungen an die Tiefe
der Ablagemöbel. So entspricht es durchaus dem Kerngedanken der vorliegenden Erfindung, wenn Ablagemöbel der Gattung (A) aus diesem Grund
eine größere Tiefe der Ablagefläche aufweisen als die Ablagemöbel der Gattung (B). Ferner ergeben sich unterschiedliche geschlechtsspezifische
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Benutzungsbedürfnisse auf Grund einer deutlich größeren Arm- und Körperkraft von Männern im Vergleich zu Frauen. In Konsequenz können Männer
etwa auch schwere Gegenstände auf ein höheres Ablageniveau verbringen, was manchen Frauen nur unter Verwendung von Hilfsmitteln möglich ist.
[0017] In einer vorteilhaften Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist der Ablagemöbelsatz dadurch gekennzeichnet, dass die Möbel der ersten
Gattung (A) an eine mittlere Körpergröße LM eines männlichen Benutzers und die Möbel der zweiten Gattung (B) an eine hiervon unterschiedliche,
kleinere mittlere Köpergröße LW eines weiblichen Benutzers angepasst sind. Die mittlere Körpergröße von Frau und Mann unterscheidet sich deutlich
über nationale Grenzen hinweg, wie folgende Tabelle (entnommen aus de.Wikipedia.org) zeigt:
Nation Durchschnittgröße eines Mannes, LM Durchschnittsgröße einer Frau, LW
Deutschland 180,2 cm 168,3 cm
Österreich 178,2 cm 165,5 cm
Schweiz 180,5 cm 167,2 cm
Frankreich 175,6 cm 162,5 cm
Australien 177,0 cm 164,3 cm
Brasilien 174,0 cm 161,2 cm
Bosnien Herzegowina 186,0 cm 170,7 cm
China 169,7 cm 158,6 cm
Dänemark 181,5 cm 169,0 cm
Großbritannien 178,1 cm 164,2 cm
Italien 176,7 cm 164,1 cm
Japan 171,1 cm 158,4 cm
Niederlande 182,5 cm 170,5 cm
Senegal 175,0 cm 162,2 cm
Serbien/Montenegro 185,6 cm 171,1 cm
Spanien 177,3 cm 164,2 cm
USA 176,7 cm 162,8 cm
Vietnam 162,5 cm 152,3 cm
[0018] Basierend auf diesen Werten kann für eine mittlere Körpergröße LM eines Mannes im Hinblick auf die vorliegende Erfindung ein Bereich
zwischen 162 cm und 186 cm, vorzugsweise zwischen 170 cm und 182 cm, insbesondere etwa 178 cm und für die mittlere Körpergröße LW eines
weiblichen Benutzers ein Bereich zwischen 152 cm bis 171 cm, vorzugsweise zwischen 160 cm und 168 cm, insbesondere etwa 167 cm angenom
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men werden. Die unterschiedliche Körpergröße von männlichem und weiblichem Benutzer hat zur Folge, dass ein Mann ein Ablagemöbel einer
ersten Gattung (A) besonders vorteilhaft benutzen kann, welches eine größere Höhe des Ablagemöbels HA besitzt, wobei eine Frau zur vorteilhaften
Benutzung ein Ablagemöbel der Gattung (B) verwenden sollte, dessen Höhe HB kleiner ist als die Höhe HA. Dabei beziehen sich die Höhen HA und HB
auf die Höhe zwischen Boden und der höchsten liegenden horizontal angeordneten Ablagefläche des Ablagemöbels, die eine Nutzfunktion aufweist.
Im Falle eines Tisches mit lediglich einer im Wesentlichen horizontal angeordneten Tischplatte, würde eine geschlechtsspezifische Anordnung der
Tischplatte eine höhere Anordnung der Tischplatte bei Tischen der Gattung (A) erfordern als im Vergleich zu Tischen der Gattung (B). Die Höhen
HA und HB entsprechen in diesem Beispielfall der Längendifferenz zwischen Bodenniveau und Tischplattenniveau. Die geschlechtsspezifische
Anpassung kann auch innerhalb eines geeigneten geschlechtsspezifischen Verstellbereiches erfolgen, welcher für Männer – vor allem für aus Europa
stämmige Männer – vorteilhaft zwischen 63 und 70 cm liegen sollte, wohingegen für Frauen – vor allem für Europäerinnen – dieser Verstellbereich
zwischen 59 und 66 cm liegt. Für Männer und Frauen aus anderen Erdteilen mit deutlich unterschiedlichen mittleren Körpergrößen LM und LW sollten
diese Verstellbereiche entsprechend angepasst werden. Im Falle eines Schrankes oder eines Regals, beziehen sich die Höhen HA und HB auf die
Längendifferenz zwischen Bodenhöhe und höchster horizontaler Ablagefläche. Eine vergleichbare Höhendefinition kann auch auf alle weiteren
Ablagemöbel übertragen werden.
[0019] Die Anpassung der Ablagemöbel an die Körpergröße des Benutzers hat im Falle der Benutzung eines Tisches der Gattung (A) die
Folge, dass die im Wesentlichen horizontale Tischplatte normalerweise höher liegt als bei Tischen der Gattung (B). Zwar lassen sich kleine
Körpergrößendifferenzen von Mann und Frau etwa auch durch eine geeignete Einstellung der Sitzhöhe bei Benutzung eines Tisches ausgleichen,
doch dies ist nur in sehr geringem Maße möglich. Zum ergonomischen Benutzen eines Tisches muss nämlich stets guter Fußflächenkontakt mit
dem Boden hergestellt sein, der bei übermäßiger Erhöhung der Sitzfläche verloren gehen kann. Im anderen Extremfall kann es auch zu einem
überstarken Anwinkeln der Oberschenkel kommen, was ebenso zu einer ergonomisch ungünstigen Arbeitshaltung führen kann. Eine ergonomisch
richtige Sitzhaltung bei der Benutzung eines Tisches, vor allem in einem Arbeitskontext, sollte so erfolgen, dass die Füße guten Bodenkontakt haben,
die Knie eine Abwinkelung von etwa 90° aufweisen, ebenso wie die Abwinklung des Rumpfes in der Hüftgegend 90° betragen sollte. Der Benutzer
sollte so an der Tischplatte zu sitzen kommen, dass die Unterarme bei Auflage auf die Tischplatte mit den Oberarmen ebenso einen rechten Winkel
ausbilden. Diese ergonomisch richtige und vorteilhafte Sitzposition erfordert also zusätzlich zu einer geschlechtsspezifisch vorteilhaften Sitzhöhe auch
eine geschlechtsspezifisch vorteilhafte Tischplattenhöhe, welche etwa durch einen Ablagemöbelsatz entsprechend der Merkmale des Patentanspruchs
2 bereitgestellt wird.
[0020] Eine weitere erfindungsgemäße Ausführung des Ablagemöbelsatzes zeichnet sich ferner dadurch aus, dass die Möbel der zweiten Gattung
(B) wenigstens eine oder mehrere Kanten bzw. Ecken mit Kanten- bzw. Eckradien von ≥ 10 mm aufweisen, und dass die Möbel der ersten Gattung
(A) Kanten bzw. Ecken mit derart großen Radien nicht aufweisen. Eine derartige Ausführung des Ablagemöbelsatzes vermag sicherzustellen, dass die
Ablagemöbel zweiter Gattung (B) rundere Ecken und Kanten aufweisen als die Möbel der ersten Gattung (A). Diese spezielle Gestaltung der Kantenund Eckbereiche erwächst wiederum aus geschlechtsspezifischen Anforderungen der Benutzer. Weibliche Benutzer neigen etwa verstärkt zur Erleidung
von Verletzungen des Hautgewebes bei zu großer Krafteinwirkung auf äußere Körperstellen. Dadurch kommt es zum Beispiel vermehrt zur Erleidung
von Hämatomen und auch mitunter zu offenen Hautverletzungen. Derartige Verletzungen treten leicht bei unachtsamer Verwendung von jeglicher Art
von Möbeln, wie beispielsweise auch Ablagemöbeln, auf und können in ihren Auswirkungen vermieden werden, falls an den Möbeln Vorkehrungen
getroffen werden, die die Stoßeinwirkung auf eine größere Hautfläche verteilen. Ecken und Kanten, welche einen relativ großen Rundungsradius
aufweisen, vermögen gerade dies zu bewirken und sind demzufolge geeignet zur Reduzierung der Verletzungsgefahr bei Stoss gegen Möbelkanten
und Möbelecken. Bei männlichen Benutzern besteht in Gegenteil hierzu auf Grund eines anderen Hautgewebes weniger körperliche Veranlagung zur
Erleidung von Stossverletzungen, weshalb die Ecken und Kannten der Ablagemöbel der ersten Gattung (A) im vergleich zu den Ablagemöbeln der
zweiten Gattung (B) kleinere Kanten- und Eckradien aufweisen können, bzw. keinerlei spezielle Vorkehrungen bedürfen.
[0021] Derartige Stossverletzungen können vor allem dann vermehrt auftreten, wenn die Benutzungsposition des Benutzers in Bezug auf das
Ablagemöbel sich während des Benutzungsvorgangs vielfach ändert. So etwa muss ein Benutzer beim Befüllen von Regalen, zum Beispiel in
Aktenarchiven in einer Büroumgebung, seine Position häufig wechseln und kann in Folge dessen bei leichten Unachtsamkeiten Stößen ausgesetzt sein,
welche während einer konstanten Sitzhaltung in gleich bleibender Entfernung vom Ablagemöbel vermieden werden könnten. In sitzender Köperhaltung
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während des Benutzens eines Tisches besteht jedoch die Gefahr für den Benutzer, sich in einem nicht einsehbaren Bewegungs- und Arbeitsbereich zu
verletzen, beispielsweise
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unter der Tischplatte. So ist es nicht selten möglich, dass ein Benutzer sich bei Änderung seiner Sitzposition an einem unter der Tischplatte liegenden
Bereich der Trageinrichtung stoßend verletzt. Auch solche aus Unachtsamkeit resultierende Verletzungen während der Benutzung eines Tisches
können abgemildert oder sogar vermieden werden, wenn die entsprechenden Kanten- und Eckbereiche der Ablagemöbel größere Rundungen
aufweisen. Da auch hier in sitzender Haltung die Verletzungsgefahr für weibliche Benutzer im Vergleich zu männlichen Benutzern erhöht ist, können
auch die Trageinrichtungen der Ablagemöbel der zweiten Gattung (B) größere Kanten- und Eckradien aufweisen.
[0022] Da es für einen Konstrukteur und Hersteller von Ablagemöbeln nicht immer ohne weiteres möglich ist, vorherzusehen, an welchen Kanten
und Ecken der Möbel besondere Verletzungsgefahr besteht – die Verletzungsgefahr ergibt sich ja aus der konkreten Benutzungsweise durch einen
Benutzer, welche aus einer großen Anzahl an verschiedenen Faktoren erwächst – ist erfindungsgemäß ferner vorgesehen, dass alle Kanten und Ecken
der Ablagemöbel der zweiten Gattung (B) entsprechend abgerundete Kanten- bzw. Eckebereiche besitzen. Konkret ist erfindungsgemäß als weiterhin
vorteilhafte Ausgestaltung ein Möbelsatz vorgesehen, welcher sich dadurch auszeichnet, dass alle Kanten bzw. Ecken der Möbel der zweiten Gattung
(B) Kanten- bzw. Eckradien von ≥ 10 mm aufweisen, und dass alle Kanten bzw. Ecken der Möbel der ersten Gattung (A) derart große Radien nicht
aufweisen.
[0023] In einer weiterhin alternativen Ausführungsform ist der Möbelsatz dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Ablagefläche und/oder
die wenigstens eine Trageeinrichtung der Möbel der ersten Gattung (A) in Bezug auf den Boden höher angeordnet ist, und dass die mindestens eine
Ablagefläche und/oder die wenigstens eine Trageeinrichtung der Möbel der zweiten Gattung (B) in Bezug auf den Boden niedriger angeordnet ist. Diese
alternative Ausführungsform des Ablagemöbelsatzes mag derart ausgeführt sein, dass die Ablagemöbel der Gattungen (A) und der Gattungen (B)
lediglich in Bezug auf mindestens eine Ablagefläche bezüglich deren Höhe über dem Bodenniveau variieren. So können etwa bei einem Regalmöbeln
eines Möbelsatzes, welcher für beide Gattungen (A) und (B) eine vergleichbare Trageeinrichtung aufweist, lediglich die mindestens eine Ablagefläche
unterschiedlich hoch über dem Boden angeordnet sein, nämlich dergestalt, dass die wenigstens eine Trageeinrichtung der Ablagemöbel der Gattung
(A) höher angebracht ist als bei den Ablagemöbeln der Gattung (B). Eine alternative Ausführung kann aber auch vorsehen, dass die wenigstens eine
Trageeinrichtung, beispielsweise die Seiten- und die Rückwände des Möbels, unterschiedlich hoch über dem Boden angeordnet sind. Im Falle einer
Tischkonstruktion, ist etwa eine Ausführung von Tischen der Gestalt denkbar, dass die im Wesentlich horizontal angebrachte Tischplatte bezüglich dem
Bodenniveau bei Tischen der Gattung (A) höher angebracht ist als bei einer Tischkonstruktion der Gattung (B) des selben Möbelsatzes. Andererseits ist
auch eine Ausführung der Tischkonstruktionen denkbar, in welcher die Trageeinrichtungen der im Wesentlichen horizontal angebrachten Tischplatten,
Tischbeine oder vergleichbare Abstützvorrichtungen bei Möbeln beider Gattungen (A) und (B) unterschiedlich hoch angebracht sind.
[0024] Eine weitere erfindungsgemäße und vorteilhafte Ausgestaltung des Ablagemöbelsatzes zeichnet sich ferner dadurch aus, dass wenigstens
eine der einander entsprechenden Kanten bzw. Ecken der Möbel beider Gattungen (A) und (B) eine unterschiedliche Oberflächenbeschaffenheit
aufweist. Ecken und Kanten sind zum einen als optische Elemente der Möbel des Ablagemöbelsatzes zu verstehen, jedoch auch als konstruktive und
funktionale Elemente. So befindet sich der sitzende Benutzer eines Tisches etwa mit den Tischkanten und Tischecken unter Umständen in ständigem
Kontakt. Dieser Kontakt kann verständlicherweise direkte Auswirkungen darauf haben, wie die Tischbenutzung vorgenommen wird. Existieren etwa
relativ scharfe Tischkanten, so mag der Benutzer eine vorsichtigere und damit vielleicht verkrampftere Benutzungshaltung einnehmen, als wenn die
Tischkanten rund und stumpf sind. Aber nicht nur die Kanten- und Eckradien spielen dabei ein Rolle, sondern auch die Oberflächenbeschaffenheit
der Kanten. Unterstützt eine glatte runde Kante etwa einen verletzungsabträglichen Kontakt des Benutzers mit einem Tisch, so kann dies in Folge
zu einer entspannten Arbeitshaltung des Benutzers beitragen. Andererseits kann eine künstlich aufgeraute Oberfläche der Kanten- und Eckregionen
dazu Anlass geben, dass die Position einer Tischkante klarer und unmissverständlicher vom Benutzer wahrgenommen wird, was zu einer besseren
Orientierung während des Arbeitsvorganges oder Benutzungsvorganges führen kann. Für Tischkanten eines erfindungsgemäßen Tisches der
Gattung (B) ist es somit durchaus sinnvoll, glatte Kanten und Ecken vorzusehen, da so eine entspanntere Arbeitshaltung gefördert und auch das
Verletzungsrisiko für weibliche Benutzer reduziert wird. Für Tische der Gattung (A) könnte hingegen Ecken und Kanten vorgesehene werden, welche
eine rauere Oberflächenstruktur aufweisen, so dass dem männlichen Benutzer eine bessere Orientierung während des Arbeitens ermöglicht werden
kann. Bezüglich einer Regalkonstruktion ist auch eine glatte Ausführung der Regalkanten bei erfindungsgemäßen Regalen der zweiten Gattung
(B) denkbar, so dass etwa schwere Gegenstände, wenn sie auf eine Regalablagefläche abgelegt werden sollen, ohne übermäßigen Kraftaufwand
eingestellt werden können, indem sie zunächst auf der Kante abgelegt werden und dann durch die glatte Kantenoberfläche unterstützt bequem in das
Regal kip
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pend eingeschoben werden können. Regale der ersten Gattung (A) würden hierzu im Vergleich ohne spezielle Vorkehrungen bei der Konstruktion der
Kanten auskommen.
[0025] Die Betonung der Eck- und Kantenregionen der erfindungsgemäßen Ablagemöbel kann ferner noch durch eine spezielle Farbwahl der
Ablagemöbelkonstruktion erweitert werden. Eine erfindungsgemäße weitere Ausführungsform sieht deshalb vor, dass die wenigstens eine der
einander entsprechenden Kanten bzw. Ecken der Möbel beider Gattungen (A) und (B) eine unterschiedliche Farbwahl aufweist. Diese Farbwahl
kann einerseits als rein gestalterisches Element eingesetzt werden, andererseits kann eine gestalterische Variation sich natürlich wiederum auf die
Benutzungsweise des Ablagemöbels durch den Benutzer auswirken. Dazu ist anzuführen, dass zum einen die optische Wahrnehmung der Benutzungsoder Arbeitsumgebung durch Frauen anders erfolgt als durch Männer. Frauen nehmen ihre Arbeitsumgebung eher ganzheitlich wahr, mit einem
nicht zu unterschätzenden Sinn für Harmonie der Umgebung. Die Funktionalität bestimmter Elemente der Arbeitsumgebung mag sich für weibliche
Benutzer dabei eher als zweitrangig darstellen. In der männlichen Wahrnehmung kehrt sich dieses Bild um. In der männlichen Auffassung genießt
die Funktionalität des Arbeitsplatzes und der Arbeitsplatzumgebung besondere Aufmerksamkeit. Diese grundsätzlich unterschiedliche Wahrnehmung
des Umfelds, speziell des Arbeitsumfeldes, spiegelt sich folglich auch in der Benutzungshaltung oder Arbeitshaltung des oder der einzelnen Benutzer
wieder. Männer legen demnach vermehrt Wert auf eine funktionelle Konstruktion des Ablagemöbels, wohingegen Frauen tendenziell eher eine
harmonische Gestaltung des Ablagemöbels wünschen. Zwar müssen sich derartige Konstruktionsmerkmale grundsätzlich nicht gegensätzlich
ausschließen, dennoch können durch kleine konstruktive Veränderungen, wie eben durch Abänderung der Möbelecken und/oder Möbelkanten,
entweder das eine Merkmal oder das andere stärker in der Möbelkonstruktion hervorgehoben werden. So ist es also auch sinnvoll, die Konstruktionen
von Ablagemöbel der ersten Gattung (A) dadurch zu kennzeichnen, dass für Kanten bzw. Ecken eine andere Farbwahl getroffen wird, als für die Kanten
bzw. Ecken der Ablagemöbel der Gattung (B).
[0026] Zusätzlich zur konkreten Farbwahl der Ecken und Kanten ist erfindungsgemäß auch eine Ausführungsform vorgesehen, welche sich
dadurch kennzeichnet, dass die wenigstens eine der einander entsprechenden Kanten bzw. Ecken der Möbel des Möbelsatzes eine unterschiedliche
Materialhärte aufweist. Diese konstruktive und gestalterische Variation der Möbel beider Gattungen (A) und (B) kann wiederum körperlichen
Nutzungsbedürfnissen dienen, wie etwa der Reduzierung von Verletzungen oder der Erzeugung eines für den Benutzer angenehmeren Kontaktes
zischen Möbel und Mensch, also allgemein dazu, ein geschlechtsspezifisch günstiges unmittelbares Benutzungs- oder Arbeitsumfeld zu schaffen. So
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ist es beispielsweise denkbar, die Kanten und Ecken der Tischplatte eines Tisches der zweiten Gattung (B) eines Ablagemöbelsatzes mit weicherem
Material zu versehen, welches bei Stosskontakt ein verletzungsminderndes Nachgeben der Tischkante bewirkt. Im Vergleich hierzu würden die
Kanten und Ecken der Tischplatte des Tisches der ersten Gattung (A) mit härterem Material versehen werden, welches zum Beispiel günstigere
Abnutzungseigenschaften aufweisen kann.
[0027] Die unterschiedliche Ausgestaltung der Kanten bzw. Ecken der Möbel eines erfindungsgemäßen Möbelsatzes, kann zudem noch auf
wenigstens eine Fläche der Möbel erweitert werden. So ist in einer weiteren alternativen Ausführungsform des Ablagemöbelsatzes vorgesehen, dass
der Möbelsatz sich dadurch auszeichnet, dass wenigstens eine entsprechende Oberfläche der Möbel der Gattung (A) und Möbel der Gattung (B)
hinsichtlich der Farbwahl unterschiedlich ausgebildet ist. Wie bereits im Falle der unterschiedlichen Farbausgestaltung der Kanten und Ecken der Möbel
kann auch eine unterschiedliche Farbwahl von Flächen die unterschiedlichen geschlechtsspezifischen Benutzungsbedürfnisse unterstützen.
[0028] Wenigstens eine Fläche der Ablagemöbel kann sich ferner in weiteren vorteilhaften Aufführungsformen des vorliegenden Ablagemöbelsatzes
durch konstruktive Variationen unterscheiden. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass beim Ablagemöbelsatz wenigstens eine entsprechende
Oberfläche der Möbel der Gattung (A) und Möbel der Gattung (B) hinsichtlich der Oberflächenbeschaffenheit unterschiedlich ausgebildet ist.
[0029] Speziell ist auch vorgesehen, dass die wenigstens eine angepasste Oberfläche der Möbel der ersten Gattung eine rauere Oberflächenstruktur
aufweist, und die wenigstens eine angepasste entsprechende Oberfläche der Möbel der zweiten Gattung eine glattere Oberflächenstruktur aufweist.
Derartig angepasste Oberflächen können zur direkten Benutzungserleichterung beitragen, so dass der Benutzer eines Ablagemöbels etwa effizienter
die Benutzung des Möbels ausüben kann. Beispielsweise kann ein Aktenschrank derart ausgefertigt sein, dass Ablageflächen des Aktenschrankes
der zweiten Gattung (B) mit relativ glatten Oberflächen versehen sind, so dass das Befüllen des Schrankes erleichtert wird, wenn Aktenordner auf die
Ablageflächen aufgeschoben werden. Durch Verringerung des Reibewiderstandes zwischen Ablagefläche und etwa eines Aktenordners kann es so
weiblichen Benutzern in Bezug auf den nötigen Kraftaufwand erleichtert werden, die
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Benutzung des Aktenschrankes vorzunehmen. Für die Ablageflächen eines Aktenschrankes der Gattung (A) wären hierzu im Vergleich keinerlei
spezielle Vorkehrungen zu treffen.
[0030] In einer weiterhin vorteilhaften erfindungsgemäßen Ausführungsform des Ablagemöbelsatzes ist vorgesehen, dass die Möbel der zweiten
Gattung (B) wenigstens eine mechanische Aufbau- und/oder Abstützvorrichtung zum erleichterten Aufbau und/oder zur Abstützung der Trageinrichtung
umfassen kann, und Möbel der Gattung (A) diese nicht umfassen. Mit derartigen konstruktiven Vorkehrungen kann weiblichen Benutzern, der Aufbau
bzw. die konstruktive Modifikation des Ablagemöbels erleichtert werden. So ist es etwa bekannt, dass gerade beim Zusammenbau von Möbeln,
zahlreiche mitunter komplizierte technische Schritte vollführt werden müssen, die nicht immer alleine oder zumindest nicht ohne großen Kraftaufwand
bewerkstelligt werden können. Vor allem auch Frauen sehen sich für derartige Tätigkeiten nicht immer genügend geeignet bzw. überfordert.
Vergleichbare Probleme können auch entstehen beim Umbau bzw. beim Umpositionieren von Möbelstücken. Diesem Problem kann teilweise dadurch
abgeholfen werden, dass die Möbel Aufbau- und/oder Abstützvorrichtungen umfassen, welche das Aufbauen, Umbauen oder Umpositionieren
erleichtern, indem sie beispielsweise den nötigen Kraftaufwand reduzieren helfen. So können beispielsweise kleine Abstützvorrichtungen, welche
seitlich an den Trageinrichtungen von Regalen angebracht sind, helfen, diese gegen den Boden hin abzustützen, so dass etwa beim Zusammenbau
des Regals schnell eine stabiles Grundgerüst aufgerichtet werden kann, in welches lediglich die Regalböden eingeführt werden müssen, um ein fertiges
Regal zu erhalten. Besitzen besagte Abstützvorrichtungen auch noch Rollen oder Räder, welche nach Wunsch das Gewicht des Regals gegen den
Boden abstützen können, so vermögen die Abstützvorrichtungen dem Benutzer das Umpositionieren insoweit zu erleichtern, als eine Umpositionierung
rollend vorgenommen werden kann. Die Aufbau- und/oder Abstützvorrichtungen der Ablagemöbel der zweiten Gattung können entweder permanent mit
dem Möbelstück verbunden sein, oder aber auch nur zeitweise, um die gewünschten Veränderungen erleichtert durchführen zu können. Zudem können
die Aufbau- und/oder Abstützvorrichtungen auch noch in die optische Gestaltung der Ablagemöbel so integriert werden, dass sie zum gestalterischen
Gesamteindruck des Möbelstücks mit beitragen.
[0031] Erfindungsgemäß ist auch weiterhin vorgesehen, dass die mindestens eine Ablagefläche und/oder die wenigstens eine Trageinrichtung der
Möbel zweiter Gattung einen krummlinigen Kantenverlauf aufweisen, und dass die entsprechend mindestens eine Ablagefläche und/oder wenigstens
eine Trageinrichtung der Möbel erster Gattung geradlinige Kantenverläufe aufweist. Mit diesem Gestaltungsmerkmal wird zum einen wiederum der
zwischen Frau und Mann unterschiedlichen Sichtweise bezüglich des Benutzungsumfelds des Ablagemöbels Rechnung getragen, was sich auch in
einer geschlechtsspezifisch unterschiedlichen Benutzungshaltung, speziell einer geschlechtspezifisch unterschiedlichen Arbeitshaltung manifestieren
kann. Außerdem, können krummlinige Kantenverläufe zu einer Verringerung der Anzahl an Stellen am Möbel führen, an welchen sich der weibliche
Benutzer möglicherweise stoßend verletzen könnte, und trägt damit zu einer Reduzierung von Gefahrenquellen im Umgang mit dem Ablagemöbel bei.
[0032] Die Erfindung wird nachstehend auch hinsichtlich weiterer Merkmale und Vorteile anhand der Beschreibung von Ausführungsbeispielen und
unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. Hierbei zeigen:
[0033] Fig. 1 einen Satz von Tischen als Ablagemöbelsatz, bestehend aus einem Tisch erster Gattung (A) und einem Tisch zweiter Gattung (B);
[0034] Fig. 2 eine schematische Darstellung von Kanten der Ablagefläche aus Fig. 1, d. h. der Tischplatten, des Tisches der ersten Gattung (A) und
des Tisches der zweiten Gattung (B) aus Fig. 1;
[0035] Fig. 3 eine schematische Darstellung von Ecken der Ablageflächen aus Fig. 1, d. h. der Tischplatten, des Tisches der ersten Gattung (A) und
des Tisches der zweiten Gattung (B) aus Fig. 1;
[0036] Fig. 4 einen Satz von Regalen als Ablagemöbelsatz, bestehend aus einem Regal erster Gattung (A) und einem Regal zweiter Gattung (B);
[0037] In Fig. 1 ist in Gegenüberstellung ein Satz von zwei erfindungsgemäßen Tischen als Ablagemöbelsatz dargestellt, welche jeweils der ersten
Gattung (A) und der zweiten Gattung (B) zugehören. Der Tisch der ersten wie der zweiten Gattung, (A) sowie (B), umfasst eine im Wesentlichen
horizontal angeordnete Ablagefläche 13 , welche die Funktion einer Tischplatte ausübt. Die Ablagefläche 13 wird von jeweils zwei Trageinrichtungen
15 gegen den Boden abgestützt. Dabei befinden sich die Trageinrichtungen 15 bei den Tischen beider Gattungen (A) und (B) jeweils an den schmalen
seitlichen Enden der Ablagefläche 13 so angeordnet, so dass die
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Ablagefläche 13 im zentralen Bereich unter der Ablagefläche 13 zum Boden hin frei liegt. Die Trageeinrichtungen 15 sowie die Ablageflächen 13
weisen Kanten 17 und Ecken 18 auf, von welchen in der graphischen Darstellung nur einige konkret mit Bezugszeichen markiert wurden. Die Kanten
der Ablageflächen definieren in beiden Fällen der Gattung (A) sowie Gattung (B) die Höhe der im Wesentlichen horizontal angebrachten Ablagefläche
13 über dem Boden. Der Tisch der Gattung (A) weist eine Höhe des Ablagemöbels HA auf, der Tisch der Gattung (B) weist eine Höhe HB auf. Beide
Tische sind derart ausgestaltet, dass der Tisch der ersten Gattung (A) eine größere Höhe HA aufweist, als der Tisch der Gattung (B) mit einer Höhe HB.
[0038] Die Bestandteile der Tische, Trageinrichtungen 15 und Ablageflächen 13 , weisen zudem Oberflächen 19 auf. Die Oberflächen 19 der
Tische der Gattung (A) und der Gattung (B) können unterschiedliche Oberflächen 19 aufweisen, die sich etwa bezüglich der Farbwahl und/oder der
Oberflächenbeschaffenheit unterscheiden.
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[0039] Zusätzlich unterscheiden sich beide Tische der Gattung (A) und (B) durch die Ausgestaltung der Kanten 17 und der Ecken 18 . So weist der
Tisch der zweiten Gattung (B) Kanten auf, welche einen deutlich längeren Rundungsradius 17′ besitzen als der Rundungsradius 17′ der Kanten des
Tisches der ersten Gattung (A). Da alle Kanten der Ablagefläche 13 sowie der Trageinrichtungen 15 der Tische einer Gattung einen vergleichbaren
Kantenradius 17′ aufweisen, folgt, dass auch die Eckradien 18′ der Tische beider Gattungen unterschiedlich ausfallen. Besitzen die Trageinrichtungen
15 sowie die Ablagefläche 13 des Tisches der zweiten Gattung (B) größere Eckradien 18′ , so besitzen hierzu im Vergleich die Eckradien 18′ der
Bauteile des Tisches erster Gattung (A) folglich eine kleinere Länge.
[0040] Der Tisch zweiter Gattung (B) weist ferner zusätzliche Abstützvorrichtungen 21 auf, welche die Trageinrichtungen 15 seitlich gegen den
Boden abstützen. Hierbei können die Abstützvorrichtungen 21 aus Elementen bestehen, die mit den Trageinrichtungen permanent verbunden sind,
oder sie sind temporäre Einrichtungen, welche lediglich dann zum Einsatz kommen, wenn die Funktion der Abstützvorrichtungen 21 benötigt wird. Die
Abstützvorrichtungen 21 werden etwa beim Aufrichten des Tisches benötigt, dann wenn der Tisch zusammengebaut wird oder aber seine Ablagefläche
neu einjustiert wird. In einer derartigen Situation kann es hilfreich sein, vor allem für Frauen, die sich vielleicht im Hinblick auf die aufzubringenden
Muskelleistungen sich selbst überfordert sehen, wenn die Trageinrichtungen 15 mit Hilfe der Abstützvorrichtungen 21 in eine vertikale Position
verbracht werden können, um anschließend die Ablagefläche 13 nur aufzuheben oder aufzuschieben und entsprechend mit den Tragevorrichtungen 15
zu verbinden.
[0041] Fig. 2 zeigt eine schematische Darstellung von Kanten 17 der Ablageflächen 13 , d. h. der Tischplatten, des Tisches der ersten Gattung
(A) und des Tisches der zweiten Gattung (B) aus Fig. 1. Die Kanten sind in beiden Fällen rund ausgeführt und weisen einen Kantenradius 17′ auf,
welcher im Falle des Tisches der ersten Gattung (A) kleiner ist als bei den Kanten 17 der Ablagefläche 13 des Tisches der zweiten Gattung (B). Durch
die stärkere Rundung der Kanten der Ablagefläche des Tisches der Gattung (B) wird das Verletzungsrisiko durch ungewollten Stosskontakt mit der
Kante 17 reduziert. Da Frauen bei Stoss jedoch auf Grund von Gewebeunterschieden zum Mann leichter Hämatome nach einem Stoss entwickeln, ist
es gerade für Frauen wesentlich, dieses Verletzungsrisiko zu reduzieren. Da im Falle eines Stoßes der Kante gegen eine Körperpartie des Benutzers
die größere Rundung der Kante 17 des Ablagemöbels der zweiten Gattung (B) die Stossenergie auf einen größeren Gewebeabschnitt verteilt, wird
die körperliche Verletzungsgefahr reduziert. Derartige Verletzungen können auch beim Auf-, Um- oder Abbau des Tisches der zweiten Gattung (B)
erfolgen, und werden folglich reduziert, falls die Kantenradien 17′ genügend groß gewählt werden.
[0042] Wie die Kantenradien 17′ , so unterscheiden sich auch die Eckradien 18′ der Tische erster Gattung (A) und zweiter Gattung (B). Fig. 3
stellt die Eckradien 18′ der Ablagefläche 13 der Tische erster und zweiter Gattung, (A) und (B), wie aus Fig. 1 bekannt, dar. Wiederum, weisen die
Ablageflächen 13 der Tische zweiter Gattung (B) Eckradien 18′ auf, welche länger sind als die, der Ecken 18 der Ablagefläche 13 der Tische erster
Gattung (A). Dabei sind derartige Ausführungen nicht nur auf die Ecken 18 der Ablagefläche 13 beschränkt, sondern können sich auf beliebige Ecken
18 der Bauteile des Tisches beziehen, also auf die Ecken der Trageinrichtungen 15 als auch auf Ecken weiterer möglicher Bauteile, welche hier jedoch
nicht näher dargestellt sind. Eine vergleichbare Feststellung kann auch oben für die Kanten 17 mit Kantenradien 17′ getroffen werden.
[0043] Fig. 4 stellt einen Satz von Regalen dar, bestehend aus einem Regal erster Gattung (A) und einem Regal zweiter Gattung (B). Dabei weisen
beide Regale der Gattungen (A) und (B) eine Trageinrichtung 15 auf, welche aus den Seitenwänden und der Rückenwand des Regals gebildet werden.
Die Trageinrichtungen 15 vermögen drei Ablageflächen 13 gegen den Boden hin abzustützen, so dass die Ablageflächen 13 im Wesentlichen
horizontal angeordnet übereinander auf unterschiedliche Höhenniveaus zu liegen kommen. Die Höhe
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der obersten Ablagefläche des Regals erster Gattung (A) HA liegt dabei auf höherem Niveau als die entsprechende Höhe HB der obersten Ablagefläche
13 des Regals zweiter Gattung (B). Dabei weisen sowohl die Trageinrichtungen 15 als auch die Ablageflächen 13 der Regale beider Gattungen (A)
und (B) Kanten 17 und Ecken 18 auf. Im Falle des Regals zweiter Gattung (B) weisen diese Kanten 17 und Ecken 18 einen größeren Kantenradius
17′ bzw. Eckenradius 18′ aufweisen als im Falle des Regals erster Gattung (A). Die Details der Verhältnisse der Kantenradien 17′ bzw. Eckradien
18′ der Regale beider Gattungen (A) und (B) sind hier nicht näher veranschaulicht, jedoch können sie vergleichbar angenommen werden, zu den
Verhältnissen, welche in Fig. 2 und Fig. 3 gezeigt sind. Zusätzlich zu den Ablageflächen 13 weisen die Regale aus Fig. 4 auch noch einen durch Türen
abgeschlossenen unteren Bereich auf, welcher auch geschlechtsspezifisch ausgefertigt sein kann, indem beispielsweise die Türgriffe unterschiedliche
Höhen bezogen auf ein Bodenniveau aufweisen.
[0044] Beide Regale, die der Gattung (A) und die der Gattung (B), weisen ferner Oberflächen 19 auf, welche bezüglich der Farbwahl und/oder
der Oberflächenbeschaffenheit unterschiedlich ausgebildet sein können. In den Zeichnungen von Fig. 4 ist jedoch nur eine beispielhafte Anzahl an
derartigen Oberflächen mit Bezugszeichen markiert.
[0045] Ferner weist das Regal der zweiten Gattung in Fig. 4 einen krummlinigen Kantenverlauf der Ablageflächen 13 auf. Hierbei bezieht sich
diese Beschreibung der Kantenlinien zunächst lediglich auf die Ablageflächen 13 , die innerhalb des Regals angeordnet sind, und nimmt die
Regalablageflächen mit dem höchsten und dem tiefsten Höhenniveau aus.
[0046] Dies ist jedoch nur eine spezielle Ausführungsform der Ablagemöbel, wobei beliebige Variationen entsprechend dem Wunsch des
Konstrukteurs möglich sind. Die Trageinrichtungen 15 des Regals zweiter Gattung (B) weisen darüber hinaus in den oberen und unteren Ecken
ebenfalls einen krummlinigen Kantenverlauf auf, welche sich aus dem Übergang der seitlichen Trageinrichtungen 15 und der höchsten und der
niedrigsten Ablagefläche 13 dadurch ergeben, dass die Kanten geschwungen ineinander übergehen. Diese krummlinigen Kantenverläufe ergeben in
der Gesamtschau einen weicheren Gesamteindruck und reduzieren zugleich auch die Anzahl an scharfen Kanten, an welchen sich der Benutzer durch
Stoss verletzen könnte.
[0047] Ferner weist das Regal der zweiten Gattung (B) zwei Abstützvorrichtungen 21 auf, welche seitlich an den Trageinrichtungen 15 auf
Bodenniveau angebracht sind. Diese Abstützvorrichtungen können zum einen gestalterischen Zwecken dienen, zum anderen besitzen sie auch
unterstützende Funktion vor allem beim Aufstellen und Umpositionieren des Regals. Falls sich zudem Rollen in den Abstützvorrichtungen befinden, die
etwa durch einen Hebelmechanismus derart in Position gebracht werden können, dass sie das Gewicht des Regals gegen den Boden abstützen, wird
ein rollendes Bewegen des Regals ermöglicht. Besagte Rollen sind in der Zeichnung von Fig. 4 aber nicht explizit dargestellt.
11
Ablagemöbel der Gattung A
12
Ablagemöbel der Gattung B
13
Ablagefläche
15
Trageinrichtung
17
Kante
17′
Kantenradius
18
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Ecke
18′
Eckradius
19
Oberfläche
21
Abstützvorrichtung
LM
mittlere Körpergröße eines männlichen Benutzers
LW
mittlere Körpergröße einer weiblichen Benutzerin
HA
Höhe des Ablagemöbels der Gattung A
HB
Höhe des Ablagemöbels der Gattung B
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung
für etwaige Fehler oder Auslassungen.
Zitierte Patentliteratur
[0049] – DE 10117602 C1 [0012]
Zitierte Nicht-Patentliteratur
[0050] – de.Wikipedia.org [0017]
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[1] Ablagemöbelsatz, bestehend aus einer ersten Gattung (A) von Möbeln (11 , 12 ) und einer zweiten Gattung (B) von Möbeln,
wobei die Möbel beider Gattungen (A) und (B) als Ablagemöbel zur Ablage eines oder mehrerer Gegenstände ausgebildet sind, insbesondere in Gestalt
eines Tisches oder Schrankes, und jeweils wenigstens eine eben ausgebildete, im Wesentlichen horizontal angeordnete Ablagefläche (13 ) umfassen,
sowie wenigstens eine Trageinrichtung (15 ) zur Abstützung der wenigstens einen Ablagefläche (13 ),
dadurch gekennzeichnet, dass
die mindestens eine Ablagefläche (13 ) und/oder die wenigstens eine Trageinrichtung (15 ) der Möbel der ersten Gattung (A) von den Möbeln der
zweiten Gattung (B) sich dadurch unterscheiden, dass die der Möbel der ersten Gattung (A) auf die physischen Nutzungsbedürfnisse eines männlichen
Benutzers und die der Möbel der zweiten Gattung (B) auf die physischen Nutzungsbedürfnisse eines weiblichen Benutzers ausgelegt ist.
[2] Möbelsatz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Möbel der ersten Gattung (A) an eine mittlere Körpergröße LM eines männlichen
Benutzers und die Möbel der zweiten Gattung (B) an eine hiervon unterschiedliche, kleinere mittlere Körpergröße LW eines weiblichen Benutzers
angepasst sind.
[3] Möbelsatz nach einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, dass, die Möbel der zweiten Gattung (B) wenigstens eine oder mehrere
Kanten (17 ) bzw. Ecken (18 ) mit Kanten-(17′ ) bzw. Eckradien (18′ ) von ≥ 10 mm aufweisen, und dass die Möbel der ersten Gattung (A)
Kannten (17 ) bzw. Ecken (18 ) mit derart großen Radien nicht aufweisen.
[4] Möbelsatz nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass alle Kanten (17 ) bzw. Ecken (18 ) der Möbel der zweiten Gattung
(B) Kanten-(17′ ) bzw. Eckradien (18′ ) von ≥ 10 mm aufweisen, und dass alle Kanten (17 ) bzw. Ecken (18 ) der Möbel der ersten Gattung (A)
derart große Radien nicht aufweisen.
[5] Möbelsatz nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Ablagefläche (13 ) und/oder die wenigstens
eine Trageinrichtung (15 ) der Möbel der ersten Gattung (A) in Bezug auf den Boden höher angeordnet ist, und dass die mindestens eine Ablagefläche
(13 ) und/oder die wenigstens eine Trageinrichtung (15 ) der Möbel der zweiten Gattung (B) in Bezug auf den Boden niedriger angeordnet ist.
[6] Möbelsatz nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine der einander entsprechenden Kanten (17 ) bzw.
Ecken (18 ) der Möbel beider Gattungen (A) und (B) eine unterschiedliche Oberflächenbeschaffenheit aufweist.
[7] Möbelsatz nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine der einander entsprechenden Kanten (17 ) bzw.
Ecken (18 ) der Möbel beider Gattungen (A) und (B) eine unterschiedliche Farbwahl aufweist.
[8] Möbelsatz nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine der einander entsprechenden Kanten (17 ) bzw.
entsprechenden Ecken (18 ) der Möbel beider Gattungen (A) und (B) eine unterschiedliche Materialhärte aufweist.
[9] Möbelsatz nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine entsprechende Oberfläche (19 ) der Möbel der
Gattung (A) und Möbel der Gattung (B) hinsichtlich der Farbwahl unterschiedlich ausgebildet ist.
[10] Möbelsatz nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine entsprechende Oberfläche (19 ) der Möbel der
Gattung (A) und Möbel der Gattung (B) hinsichtlich der Oberflächebeschaffenheit unterschiedlich ausgebildet ist.
[11] Möbelsatz nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine angepasste Oberfläche (19 ) der Möbel der ersten Gattung
(A) eine rauere Oberflächenstruktur aufweist, und die wenigstens eine angepasste entsprechende Oberfläche (19 ) der Möbel der zweiten Gattung (B)
eine glattere Oberflächenstruktur aufweist.
[12] Möbelsatz nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Möbel der zweiten Gattung (B) wenigstens eine mechanische
Aufbau- und/oder Abstützvorrichtung (21 ) zum erleichterten Aufbau und/oder zur Abstützung der Trageinrichtung umfassen kann, und Möbel der
Gattung (A) diese nicht umfas
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quality.
[13] Möbelsatz nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Ablagefläche (13 ) und/oder die wenigstens
eine Trageinrichtung (15 ) der Möbel zweiter Gattung (B) einen krummlinigen Kanntenverlauf aufweist und dass die entsprechende mindestens eine
Ablagefläche (13 ) und/oder die wenigstens eine Trageinrichtung (15 ) der Möbel erster Gattung (A) geradlinige Kanntenverläufe aufweist.
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